EU-Ökodesign-Regelungen
Was ist die Ökodesign-Richtlinie?
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG besagt, dass Produkte (z.B. Glühbirnen, Staubsauger, Heizungen etc.) energieeffizienter gestaltet werden müssen. Es handelt sich um eine Richtlinie, welche durch produktspezifische Verordnungen konkretisiert und bindend gemacht wird.
Nach Inkrafttreten einer Verordnung, die genau festlegt, welche Anforderung das energieverbrauchsrelevante Produkt ab wann erfüllen muss, sind Hersteller und Importeure zur Einhaltung der Mindestanforderungen verpflichtet. Geräte, die den Anforderungen nicht mehr genügen, dürfen nach einer festgelegten Übergangsfrist nicht mehr vermarktet werden.
(Bekanntes Beispiel: Die schrittweise Abschaffung der „Glühbirne“ durch die EU-Ökodesign-Verordnung für Haushaltsbeleuchtung.)
Ziele der Ökodesign-Richtlinie
Hauptziel der Ökodesign Richtlinie ist es, die Energieeffizienz von energieverbrauchenden Produkten zu verbessern und damit einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen von europäischen Klimaschutzzielen zu leisten. Darüber wird eine umfassende Verringerung der gesamten negativen Umweltauswirkungen von Produkten angestrebt.
Die klassischen Anforderungen an die Produktentwicklung wie z.B. Funktionalität, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit werden somit um die Anforderung der Umweltverträglichkeit ergänzt. Durch die Regelung auf EU-Ebene soll überdies der europäische Binnenmarkt für energieverbrauchsrelevante Produkte harmonisiert werden.
Geltende Ökodesign-Verordnungen
Die umweltverträgliche Gestaltung gewinnt als Voraussetzung, um ein Produkt auf den Markt zu bringen, zunehmend an Bedeutung. Derzeit sind bereits für rund 30 Produktgruppen EU-Verordnungen in Kraft. Auch für bestimmte Heizgeräte wurden bereits entsprechende Verordnungen erlassen – daraus resultiert beispielsweise die seit Herbst 2015 geltende Verpflichtung zur Nutzung der Brennwerttechnik bei neu installierten Gasheizungen.
Ökodesign-Verordnungen für Holzheizungen
Die Produktgruppen „Festbrennstoffkessel“ (Zentralheizungen) und „Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte“ (Einzelöfen) wurden im April 2015 in Verordnungen geregelt. Diese beinhalten Emissionsgrenzwerte und Anforderungen an den Wirkungsgrad; ab 2020 (Zentralheizungen) bzw. ab 2022 (Einzelöfen) dürfen nur mehr Holzheizungen neu installiert werden, die diesen Anforderungen entsprechen.
- Infoblatt: Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade gemäß Ökodesign-Verordnungen [PDF, 126KB]
Links zu den Verordnungen
VO_(EU) 2015/1185 - Umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten
VO (EU) 2015/1189 - Umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) von Festbrennstoffkesseln
Weiterführende Links
Überblick der WKO zum Thema Ökodesign
ECEEE: Überblick über den Status der Ecodesign-Produktgruppen (Englisch)
Broschüre „EU-Ökodesign-Richtlinie – Daten.Fakten.Hintergründe“